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Opfervertretung

Meine Kanzlei ist auch spezialisiert auf juristische Prozessbegleitungen von Opfern in einem Strafprozess. Ich arbeite dabei eng mit Opferschutzeinrichtungen zusammen.

Opfer im Sinne der Strafprozessordnung ist etwa jede Person, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt oder in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sein könnte (§ 65 Z 1 lit a StPO).

Ich unterstütze Opfer dabei, dass sie nicht nur Beweismittel zur Informationserlangung in einem Prozess sind, sondern begleite Sie durch das gesamte Strafverfahren.

Meine Leistungen:
  • Ich informiere Sie über den Ablauf eines Strafverfahrens,
  • nehme Akteneinsicht,
  • begleite Sie zur kontradiktorischen Einvernahme und zur Hauptverhandlung bei Gericht und
  • mache für Sie Schmerzengeldansprüche im Strafverfahren geltend.
Gewaltschutz:

Als Vorstandsmitglied im Haus der Frau in St. Pölten und im Gewaltschutzzentrums NÖ kenne ich die unterschiedlichsten Probleme von Frauen und Kindern, die Gewalterfahrungen (direkte und indirekte) gemacht haben.

Niemand muss sich in der heutigen Zeit mit so einer unerträglichen Situation abfinden.

Es gibt Lösungen gegen Gewalt. In meiner Kanzlei erkläre ich Ihnen, wie Sie sich gegen Gewalt in der Familie oder von außen schützen können, wie Sie mit meiner Hilfe eine Wegweisung und ein Betretungs- und Annäherungsverbot erwirken und wie Sie sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewalttäterin oder den Gewalttäter schützen können, nach dem unmissverständlichen Motto: Wer schlägt, der geht!

Auch Stalking gehört zu meinen Themen:

Wer stalkt und in den persönlichen Lebensbereich eines anderen eindringt, macht sich unter Umständen strafbar. Stalking ist strafrechtlich verfolgbar, das Gesetz bietet zudem zivilrechtlichen Schutz des Opfers durch Einbringung von einstweiligen Verfügungen.

Der erste Schritt ist schnell gemacht –
vereinbaren Sie in meinem Sekretariat einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch
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