Gerade bei kinderlosen Paaren stellt sich vielleicht irgendwann die Frage nach einer Adoption. Dabei sind einige Hürden auch rechtlicher Natur - zu meistern.
Grundsätzlich können nicht nur zwei miteinander verheiratete Personen, sondern auch einzelne Personen Kinder adoptieren. Dabei sind zwingende gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. So müssen die Wahleltern mindestens 25 Jahre alt sein.
Über alle Hindernisse und Stolpersteine, die einer Adoption im Wege stehen können und auch über die rechtssichere Erstellung des Adoptionsvertrages informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einfach einen ersten kostenlosen Beratungstermin.
Der erste Schritt ist schnell gemacht –
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