Auch mit diesen dunklen Aspekten von gescheiterten Beziehungen beschäftigt sich meine Kanzlei.
In den letzten Jahren kam es leider immer wieder zu Kindesentführungen von Elternteilen, die ihr leibliches Kind nach oder während einer Trennung in das jeweilige Heimatland verbrachten und damit entführten. Hier enthält das Haager Kindesentführungsübereinkommen klare Richtlinien zur Rückstellung eines unrechtmäßig verbrachten oder vorenthaltenen Kindes, um eine möglichst schnelle und unbürokratische Normalisierung der Lage zum Wohle des Kindes zu erreichen.
Denn die Situation ist mehr als extrem. Zur Sorge um das Wohl des Kindes kommt bei Kindesentführungen oft noch eine erdrückende Ungewissheit über den tatsächlichen Aufenthaltsort des Kindes sowie seine körperliche und seelische Sicherheit. Zusätzlich kommen bei einer Entführung in das Ausland auch noch massive Probleme mit der jeweils fremden Kultur, der Sprache und dem fremden Rechtssystem hinzu.
Ich lassen Sie auch in dieser Situation nicht allein.
Der erste Schritt ist schnell gemacht –
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